Allgemeine Geschäftsbedingungen für https://tesla.coapp.io
zwischen dir
im Folgenden „Mitglied“
und
533 AG, Kopernikusstr. 14, 30167 Hannover, HRB 208729, vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden Herrn Ricardo Ferrer Rivero:
im Folgenden „Betreiber“.
Der Vertrag beginnt mit der Anmeldung unter tesla.coapp.io im folgenden „Verwaltungssystem“ genannt. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Vertrag kann von einer Partei gem. § 2 Nr. 5 schriftlich gekündigt werden. Sofern nicht anders im Tarif angegeben, beträgt der Abrechungszeitraum 1 Monat ab dem Tag der Anmeldung oder Tarifwechsel.
§ 1 Allgemeines
Mit der Mitgliedschaft erhält das Mitglied das Recht, die Leistungen des Betreibers zu buchen. Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus diesem Vertrag, der im Verwaltungssystem angebotenen Dienstleistungen, der jeweils gültigen Preisliste.
Geschäftsbedingungen des Mitglieds, die im Widerspruch zu diesem Vertrag stehen oder über diese hinausgehen, werden ohne ausdrückliche schriftliche Bestätigung des Betreibers nicht Bestandteil dieses Vertrages.
Das Angebot richtet sich sowohl an Verbraucher, als auch an Unternehmer.
Der Betreiber ist berechtigt, Leistungen im Rahmen dieses Vertrages durch qualifizierte Dritte erbringen zu lassen.
§ 2 Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft und die damit verbundenen Dienstleistungen sind nicht auf Dritte übertragbar.
Im Fall einer Änderung des Umsatzsteuersatzes ändern sich die Preise entsprechend.
Das Mitglied verpflichtet sich, die abgefragten Daten vollständig und korrekt anzugeben. Tritt nach der Anmeldung eine Änderung der angegebenen Daten ein, so ist das Mitglied verpflichtet, die Änderung gegenüber dem Betreiber unverzüglich mitzuteilen.
Zugangskennung, persönliches Kennwort, sowie Fahrzeugszugangskarten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden und sind vor unberechtigtem Zugriff zu schützen.
§ 3 Kündigung
Sofern nicht anders im Tarif angegeben, können beide Parteien das Vertragsverhältnis monatlich bis zu 14 Tage vor Ende des Abrechungszeitraums kündigen. Der Vertrag endet nach Erfüllung der Mindestlaufzeit des aktuell für das Mitglied gültigen Tarifs. Bei Kündigung durch das Mitglied werden Vorauszahlungen nicht erstattet. Das Mitglied kann die gebuchten Dienstleistungen bis zum Ende des Vertragsverhältnisses beanspruchen. Die Kündigung kann im Verwaltungssystem, schriftlich oder per e-Mail erfolgen, dies gilt auch für die fristlose Kündigung. Die Deaktivierung über das Verwaltungssystem gilt nicht als Kündigung.
Beide Parteien können das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist fristlos kündigen, wenn ein Grund zur außerordentlichen Kündigung vorliegt. Für den Betreiber liegt ein Grund zur fristlosen Kündigung insbesondere dann vor, wenn das Mitglied mit mehr als einer Abrechnung in Zahlungsverzug ist.
Bei einer fristlosen Kündigung ist das Mitglied verpflichtet, eine Kündigungsgebühr in Höhe der ausbleibenden Beiträge, die bei einer ordentlichen Kündigung geleistet worden wären, zu zahlen.
Der Betreiber ist auch dann zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn der Mietvertrag zwischen dem Betreiber und seinem Vermieter gleich welchen Rechtsgrunds beendet wird. In diesem Fall wird keine Kündigungsgebühr fällig.
Ehemaligen Mitgliedern wird eine Wiederaufnahmegebühr von 60 EUR inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer bei erneuter Vertragsschließung innerhalb der ersten 6 Monate nach Ende des vorherigen Vertragsverhältnisses berechnet. Ehemalige Mitglieder sind verpflichtet, dem Betreiber mitzuteilen, wann das vorherige Vertragsverhältnis beendet wurde.
§ 4 Leistungen / Leistungsort
Der Betreiber erbringt seine sämtlichen Leistungen ausschließlich in den Räumen des Partners Hafven GmbH & Co. KG, Kopernikusstr. 14 in Hannover, wenn nicht anders im Tarif oder der Ressourcenbeschreibung angegeben.
Das Mitglied erhält mit seiner Mitgliedschaft die kostenpflichtige Möglichkeit, Fahrzeuge der Marke Tesla zu nutzen. Darüber hinaus kann das Mitglied auf verschiedene Leistungen und Angebote des Betreibers zugreifen, die im Zusammenhang mit den angebotenen Fahrzeugen stehen. Diese unterliegen Änderungen und sind in ihrer aktuellen Form dem Verwaltungssystem und der gültigen Preisliste zu entnehmen.
Die Nutzung der Dienstleistungen des Betreibers unterliegt unterschiedlichen Tarifarten. Je nach Tarifart ist die Nutzungsmöglichkeit auf einen bestimmten Umfang und / oder bestimmte Zeiten beschränkt. Soweit Art, Umfang und Zeit der Nutzung nicht in diesem Vertrag geregelt sind, gilt ergänzend die jeweils gültige Preisliste oder die im Verwaltungssystem angelegten Tarife und Konditionen.
Die Leistungen des jeweiligen Tarifes müssen innerhalb eines Abrechnungszeitraumes in Anspruch genommen werden. Etwaiges Guthaben verfällt und wird nicht erstattet. Wenn das Mitglied den Tarif nicht wechselt, verlängert sich die Mindestlaufzeit des bereits gebuchten Tarifes um 1 Monat, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Der Tarifwechsel kann jederzeit beantragt werden und erfolgt je nach Verfügbarkeit und Erfüllung der Mindestlaufzeit des aktuellen Tarifs.
§ 5 Benutzungsordnung
Das Mitglied kann ein Fahrzeug nur nutzen, wenn es eine gültige Fahrerlaubnis besitzt. Dieser ist bei der Einführung auf die Fahrzeuge vorzulegen.
Das Mitglied hat den Betreiber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen, falls dem Mitglied die Fahrerlaubnis entzogen wurde.
Das Mitglied ist verpflichtet, sich für den sachgemäßen und sicheren Umgang mit allen Fahrzeugen durch den Betreiber einweisen zu lassen. Das Mitglied ist weiterhin verpflichtet, die Bedienungs- und Sicherheitshinweise durch den Betreiber und die schriftlichen Hinweise an den Fahrzeugen zu befolgen und sein Verhalten darauf abzustimmen.
Das Mitglied verpflichtet sich, vor jeder Nutzung, die Ressourcen im Verwaltungsystem zu buchen, die gebuchten Zeiten einzuhalten und bei Bekanntwerden von Verspätungen unverzüglich dem Betreiber zu melden. Die Gebühr für Fahrten ohne vorherige Buchung oder Zeitüberschreitung, ob vor oder nach der Buchung, ergibt sich aus der Beschreibung der Buchungsressource im Verwaltungssystem.
Das Fahrzeug ist zu Beginn jeder Fahrt auf dem im Tarif oder Ressourcenbeschreibung angegebenen Ort abzuholen und nach Beendigung der Fahrt auf dem dafür angegebenen Parkplatz abzustellen. Parkkosten entstehen hierfür nicht.
Das Mitglied muss sich vor Fahrtantritt von der Verkehrssicherheit des Fahrzeugs, insbesondere durch eine Sichtprüfung der Reifen, überzeugen. Bei der Übernahme eines der Fahrzeuge, muss das Mitglied den Zustand des Fahrzeuges und die Ausstattung prüfen und gegebenenfalls vorhandene Schäden bis spätestens 15 Minuten nach Buchungsbeginn unverzüglich dem Betreiber schriftlich über das Verwaltungssystem melden.
Sollte kein Schaden gemeldet worden sein und bei der nachfolgenden Fahrzeugübernahme ein Schaden festgestellt werden, kann dieser in vollem Umfang in Rechnung gestellt werden, sollte die Versicherung nicht greifen.
Sollte die Ladung des Fahrzeugs zu Beginn der Buchung unter 80% liegen, ist dies bis 15 Minuten nach Buchungsbeginn dem Betreiber mitzuteilen, um Anspruch auf eine Gutschrift zu haben.
Die Einhaltung der bestehenden Verordnungen und Gesetze, insbesondere der Straßenverkehrsverordnung, während der Nutzung des Fahrzeuges ist ausschließlich Sache des Mitglieds. Das Mitglied stellt den Betreiber von sämtlichen Buß- und Verwarnungsgeldern, Gebühren oder sonstigen Kosten frei, die Behörden anlässlich solcher Verstöße gegen den Vermieter erheben. Der Mieter stellt, wenn notwendig, die Daten der Untermieter zur Verfügung.
Die Nutzung sämtlicher Einrichtungen des Betreibers und seiner Partner, so z.B. die Nutzung der Fahrzeuge, erfolgt auf eigene Gefahr.
Anweisungen des Personals des Betreibers, seiner gesetzlichen Vertretung oder seiner Mitarbeiter/innen (Aufsichtspersonen) sind Folge zu leisten.
Das Mitglied hat sich so zu verhalten, dass ein ordnungsgemäßer und sicherer Betrieb nicht beeinträchtigt wird und andere Personen weder gefährdet noch belästigt werden.
Das Mitglied ist verpflichtet, die Fahrzeuge, Zubehör und die gesamte Ausstattung ordnungsgemäß zu behandeln und zweckgerichtet zu benutzen. Mitglieder haften für alle durch sie Verschulden verursachte Schäden.
Das Mitglied hat die Fahrzeuge pfleglich und sorgsam zu behandeln. Im Falle von Unklarheiten zur Benutzung der Fahrzeuge hat das Mitglied den Betreiber zu kontaktieren. Das Mitglied hat das Fahrzeug nach dem Abstellen gegen Diebstahl zu sichern. Fenster und Türen müssen verschlossen und der Wächter-Modus (sentry-mode) aktiviert sein. Der Wächter-Modus des Fahrzeuges darf nicht deaktiviert werden. Das Mitglied ist verpflichtet, den Zustand dieses Systems zu überprüfen und sollte dieses deaktiviert sein, dieses zu aktivieren.
Im Falle des Aufleuchtens einer Warnleuchte in der Anzeige im Armaturenbrett ist das Mitglied verpflichtet, unverzüglich anzuhalten und den Betreiber zu kontaktieren, um abzustimmen, ob die Fahrt fortgesetzt werden kann.
Dem Mitglied ist es verboten, das Fahrzeug zu folgenden Zwecken zu benutzen:
a) zu motorsportlichen Zwecken, insbesondere für Rennen oder zur verkehrswidrigen Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit,
b) für Fahrzeugtests und Fahrsicherheitstrainings sowie Fahrten abseits befestigter Straßen und zum „Driften“ (Betätigen der Handbremse, außer zum Sichern des Fahrzeuges gegen Wegrollen),
c) zur gewerblichen Personenbeförderung und sonstigen gewerblichen Mitnahme von Personen
d) zur Weitervermietung oder für Werbemaßnahmen des Mitgliedes,
e) zur Begehung von Straftaten,
f) zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonstigen gefährlichen Stoffen, die haushaltsübliche Mengen überschreiten,
g) zum Transport von Gegenständen, die aufgrund Ihrer Form, Größe oder Gewicht die Fahrsicherheit beeinträchtigen oder den Innenraum des Fahrzeugs beschädigen können, es sei denn, sie sind so verpackt und verstaut, dass von ihnen keine Gefahr ausgeht,
h) zum Abschleppen von Anhängern, Fahrzeugen oder sonstigen Gegenständen,
i) zum Transport von Tieren, es sei denn, diese befinden sich in einem geschlossenen Käfig, der sicher im Kofferraum verstaut ist.
j) zur Überlassung an Dritte.
Das Mitglied muss sicherstellen, dass das Fahrzeug mit mindestens 80% Ladung am Ende der Buchungsdauer an dem im Tarif angegebenen Ort abgestellt wird. Bei vorzeitiger Ankunft mit weniger als 80% kann das Fahrzeug dort aufgeladen werden. Eventuelle Ladezeiten sind zu berücksichtigen und zählen zur Buchungsdauer.
Sollte es zu einer Unterschreitung der Mindestladung, ohne verbleibende Buchungsdauer kommen, wird eine Gebühr gemäß der Beschreibung der Buchungsressource fällig.
Der Ladezustand des Fahrzeuges darf 10% nicht unterschreiten, da sonst eine langfristige Beschädigung des Akkus zu erwarten ist. Die Routen sind daher so zu planen, dass eine Ladesäule zu jeder Zeit und oberhalb eines Ladezustands von 10% zu erreichen ist.
Das Navigationssystem des Fahrzeuges plant die entsprechenden Routen so, dass ein Unterschreiten nicht zu erwarten ist.
Die maximale Ladekapazität ist nach Beendigung der Fahrt wieder auf 80% zu setzen.
Das Mitglied ist verpflichtet, nach Ende der Nutzung das Fahrzeug vollständig zu räumen, sofern nicht anders in den Tarif- oder Buchungsinformationen angegeben.
Der Betreiber übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch einen Verstoß des Mitgliedes gegen diese Pflichten entstehen. Bei einem Verstoß des Mitgliedes gegen die genannten Pflichten haftet das Mitglied grundsätzlich nach den gesetzlichen Vorschriften für alle daraus entstehenden Schäden.
Im Fahrzeug befindet sich eine Hafven-Zugangskarte, um Zutritt zum Abstellort des Fahrzeugs zu erhalten. Diese Karte muss jederzeit im Fahrzeug verbleiben. Der Verlust der Zugangskarte ist unverzüglich an den Betreiber zu melden.
§ 6 Preise und Tarife
Die Preise und Tarife sind jederzeit im Verwaltungssystem einsehbar.
Preise und Tarife können durch den Betreiber jederzeit geändert werden.
Die Verwaltung, Buchung und Bestellung von Dienstleistungen des Betreibers nimmt jedes Mitglied selbst im Verwaltungssystem vor.
§ 7 Abrechnung und Zahlung
Dem Betreiber steht es frei, Vorschüsse für gebuchte Dienstleistungen zu verlangen. Rechnungen werden in der Regel monatlich erstellt und sind über das Verwaltungssystem jederzeit abrufbar. Die Rechnung ist bei der Erstellung sofort fällig und wird per SEPA (Elektronisches Lastschriftverfahren), Kreditkarte oder andere elektronische Zahlungsmittel automatisch eingezogen. Beim nicht erfolgtem Einzug verpflichtet sich das Mitglied, dies unverzüglich dem Betreiber mitzuteilen. Der Betreiber wird dementsprechend einen weiteren Einzug versuchen. Bei Rückbuchungen und Rücklastschriften fallen Bankgebühren und eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 EUR brutto pro erfolglosen Versuch an, die dem Mitglied bei der nächsten Abrechnungsperiode in Rechnung gestellt werden.
Mit Ablauf von fünf Werktagen kommt das Mitglied in Verzug. Entscheidend ist der Zahlungseingang beim Betreiber. Die Parteien vereinbaren für die erste Mahnung eine Gebühr von 5,00 € brutto, für die zweite Mahnung eine Gebühr von 10,00 € brutto und für die dritte Mahnung eine Gebühr von 20,00 € brutto.
Die Kosten, die aus der Nutzung von Tesla Superchargern, oder anderen Ladestationen, die mit der im Fahrzeug hinterlegten Karten (EnBW, enercity) genutzt werden, werden dem Mitglied über das Verwaltungssystem innerhalb der nächsten 6 Monaten in Rechnung gestellt.
§ 8 Zugangsbedingungen und Verhaltensregeln
Das Mitglied hat dafür zu sorgen, sich Zugang zu den Räumlichkeiten des Partners zu verschaffen. Es können dabei zusätzliche Kosten entstehen, die zwischen dem Partner und dem Mitglied abgerechnet werden.
Der Zugang zu den Fahrzeugen ist für das Mitglied jederzeit möglich, sofern es über einen Schlüssel zu den Räumlichkeiten der Partner verfügt. Verfügt das Mitglied über keinen eigenen Schlüssel, ist der Zugang zu den Fahrzeugen nicht garantiert.
Das Mitglied erhält vom Betreiber eine Schlüsselkarte zur eigenständigen Nutzung. Die Schlüsselkarte verbleibt im Eigentum des Betreibers.
Der Verlust eines Schlüssels, einer Fahrzeug Zugangskarte, oder einer der Ladekarten ist unverzüglich dem Betreiber zu melden. Eine Verlustgebühr ergibt sich aus der Beschreibung der Buchungsressource im Verwaltungssystem.
Ein Zahlungsverzug des Mitglieds berechtigt den Betreiber zur Zurückbehaltung seiner Dienstleistungen bis zum Ausgleich des Zahlungsrückstands. Die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts berechtigt das Mitglied nicht dazu, den Vertrag zu kündigen und das Entgelt für während der Zurückbehaltungsdauer angefallene Dienstleistungen zu mindern.
Das Mitglied darf ausschließlich die im Tarif angegebenen Leistungen nutzen.
Ressourcen, die nicht im gebuchten Tarif enthalten sind, müssen zur Nutzung separat über das Verwaltungssystem gebucht werden.
§ 9 Verfügbarkeit
Bei allen Tarifen kann die Verfügbarkeit der Fahrzeuge ausdrücklich nicht garantiert werden, sofern nicht anders in den Tarif- oder Buchungsinformationen angegeben.
Sofern nicht anders in den Tarif- oder Buchungsinformationen angegeben, müssen Fahrzeuge über ein Buchungskalender im Verwaltungssystem reserviert werden. Die Buchung der Fahrzeuge ist nur so lange möglich, wie ungenutzte Einheiten zur Verfügung stehen.
Rückfragen und Beanstandungen können dem Betreiber ausschließlich über das Verwaltungssystem mitgeteilt werden.
§ 10 Haftung des Betreibers
Der Betreiber übernimmt keine Haftung bei Schäden oder Verlust von Gegenständen in den Fahrzeugen des Betreibers oder Räumlichkeiten der Partner. Hiervon ausgenommen ist die Haftung für vorsätzliche und grob fahrlässige Schädigung. Jedes Mitglied ist selbst für eigene Gegenstände verantwortlich. Ihm obliegt es, sein Eigentum ausreichend zu versichern und vor unbefugtem Zugriff Dritter zu schützen. Soweit eine Haftung des Betreibers für Vermögens- oder Personenschäden gegenüber einem oder mehreren Mitgliedern besteht und nicht auf einer vorsätzlichen oder unerlaubten Handlung beruht, ist die Haftung auf 1.000,00 EUR je Mitglied begrenzt. Entsteht der Schadensersatzanspruch durch eine einheitliche Handlung oder ein einheitliches schadenverursachendes Ereignis gegenüber mehreren Mitgliedern und beruht dies nicht auf einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung, so ist die Schadensersatzpflicht unbeschadet des Vorstehenden in der Summe auf 50.000,00 EUR begrenzt. Übersteigen die Ansprüche mehrerer Mitglieder diese Höchstgrenze, so wird der Anspruch des einzelnen Mitglieds in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstsumme steht. Die vorstehende Haftungsbegrenzung gilt nicht für Ansprüche auf Ersatz desjenigen Schadens, der durch den Verzug der Zahlung von Schadensersatz entsteht. Das Haftungslimit versteht sich einschließlich sämtlicher außergerichtlicher und gerichtlicher Kosten.
Der Betreiber haftet nicht für Personen- und Sachschäden. Bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verursachung solcher Schäden durch den Betreiber bzw. eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen (Fachberater/in, Aufsichtsperson u.ä.) haftet der Betreiber im Rahmen der bestehenden Versicherungsverträge.
Bei einfach fahrlässigen Vertragsverletzungen haftet der Betreiber nur, wenn es sich um eine für die Vertragsdurchführung wesentliche Pflicht handelt.
Etwaige behauptete Ansprüche sind unverzüglich gegenüber dem Betreiber geltend zu machen.
Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
§ 11 Haftung des Mitglieds
Das Mitglied haftet für alle selbst verursachten Schäden an Fahrzeugen, Ausstattung und vom Betreiber geliehenen, überlassenen Gegenständen oder Räumlichkeiten der Partner in voller Höhe des Wiederbeschaffungswertes. Dies gilt auch im Falle des Verlustes, der Beschädigung durch Dritte oder des Diebstahls eines Fahrzeugs oder Gegenstandes, die dem Mitglied vom Betreiber geliehen oder überlassen wurden. Das Mitglied haftet auch für alle Folgeschäden, die durch Ausfall oder Beeinträchtigung des Betriebs oder einer Sache des Betreibers entstehen.
§ 12 Versicherung
Für das Fahrzeug besteht eine Vollkaskoversicherung. Die Selbstbeteiligung beläuft sich auf 500€ (in Worten: FÜNFHUNDERT EURO).
Für das Fahrzeug besteht eine Teilkaskoversicherung. Die Selbstbeteiligung beläuft sich auf 250€ (in Worten: ZWEIHUNDERTFÜNFZIG EURO)
Durch das Mitglied zu verantwortende grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz kann die zugesicherten Versicherungsleistungen außer Kraft setzen.
Die Inanspruchnahme von Versicherungsdienstleistungen ist nur nach vorheriger Absprache mit dem Betreiber gültig.
§ 12 Internetzugang
Das Mitglied verpflichtet sich, den Internetzugang nicht missbräuchlich zu nutzen. Der Betreiber sichert eine bestimmte Qualität der Internetverbindung nicht zu.
Das Mitglied hat sämtliche nationalen und internationalen Urheberrechte zu achten. Bei Verstoß gegen Urheberrechte haftet das Mitglied allein. Soweit der Betreiber hierfür in Anspruch genommen wird, verpflichtet sich das Mitglied, den Betreiber von diesen Forderungen auf erstes Anfordern unverzüglich freizustellen. Auf eine Berechtigung der gegen den Betreiber geltend gemachten Ansprüche dem Grunde und zur Höhe nach kommt es nicht an. Diese Einwendungen kann das Mitglied nur gegenüber dem Anspruchsteller geltend machen.
Es obliegt dem Mitglied allein, gegen alle Arten von Datenverlust, Übermittlungsfehlern, Betriebsstörungen usw. Vorkehrungen zu treffen. Ebenso obliegt es dem Mitglied, geeignete Sicherungs- und Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen.
Der Betreiber gewährt dem Mitglied Zugang zum Internet in den Fahrzeugen und stellt die Verbindung her. Die über das Internet abrufbaren Inhalte werden nicht vom Betreiber, sondern von Dritten angeboten. Der Betreiber übernimmt keine Verantwortung und Haftung für die Rechtmäßigkeit und Qualität der von Dritten angebotenen und vom Mitglied abrufbaren Inhalte und Dienste sowie deren Verwendung durch den Mitglied. Der Betreiber haftet nicht für die Nutzung bzw. den Download schadhafter oder schadenverursachender Dateien. Etwa anfallende Nutzungsentgelte sind vom Mitglied zu zahlen. Das Mitglied ist nicht befugt, den Betreiber im Außenverhältnis zu verpflichten.
Der Betreiber weist den Kunden darauf hin, dass im Internet Missbrauch durch andere Nutzer möglich ist und Dateien verwendet werden können, das Computersystem des Mitglieds, sowie die Sicherheit seiner Daten zu gefährden. Der Betreiber übernimmt daher keine Haftung für Schäden, die durch die Nutzung des Internets entstehen. Hiervon ausgenommen ist die Haftung für vorsätzliche oder grob fahrlässige Schädigungen. Die Leistungen des Betreibers entbinden das Mitglied nicht von seiner Pflicht, die üblichen und anerkannten Sicherheitsstandards einzuhalten, wie z. B. die Plausibilitätsprüfung bei eingehenden Daten, ausloggen aus mit den mit den Fahrzeugen verbundenen Anwendungen oder Webseiten
§ 13 Leistungsstörungen
Leistungsstörungen hat das Mitglied dem Betreiber unverzüglich mitzuteilen. Der Betreiber wird die Störungen im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten unverzüglich beseitigen. Der Betreiber verpflichtet sich dazu, mit der Beseitigung innerhalb eines Werktages zu beginnen.
Ein Ersatzfahrzeug kann zur Verfügung gestellt werden. Der Betreiber hat keinen Einfluss auf Art und Dauer der Ersatzleistung. Anspruch auf Ersatzleistung kann nicht garantiert werden. Ersatzfahrzeuge können sich von der im Tarif gebuchten Leistung unterscheiden.
§ 14 Datenerfassung
Fahrprotokolle, Ladevorgänge und der Stromverbrauch des Mitglieds dürfen vom Betreiber erfasst und gespeichert werden.
Die Videoaufnahmen des Wächter-Modus und der Dashcam, Internetprotokolle, Anwesenheitsprotokolle, Zutrittsprotokolle, Buchungen und Fahrten werden erfasst und gespeichert.
§ 15 Datenschutz
Der Betreiber beachtet die Vorschriften über den Datenschutz nach dem Bundesdatenschutzgesetz.
Das Mitglied ist einverstanden, dass seine angegebenen persönlichen Daten auf Datenträgern gespeichert werden. Das Mitglied willigt ferner in die Übermittlung seiner Daten an Auskunfteien zwecks Bonitätsprüfung ein. Der Betreiber darf die Daten an Dritte, die Dienstleistungen für den Betreiber, die zum Betrieb erforderlich sind, weiterleiten.
Das Mitglied kann nach Beendigung der Mitgliedschaft die Löschung seiner Daten verlangen, soweit der Betreiber kein berechtigtes Interesse an den Daten hat. Ein berechtigtes Interesse besteht insbesondere dann, wenn dem Betreiber gegenüber dem Mitglied noch Forderungen zustehen.
Für Daten, die der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht unterliegen, gelten die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.
§ 16 Gerichtsstand
Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen den Parteien ist Hannover.
§ 17 Änderungen der AGBs
Änderungen der AGBs werden dem Mitglied spätestens einen Monat vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens im Verwaltungssystem angeboten.
Die Zustimmung der Änderungen gilt als erteilt, wenn das Mitglied seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens angezeigt hat. Der Betreiber wird dann die geänderte Fassung der AGBs der weiteren Geschäftsbeziehung zugrunde legen.
§ 18 Schlussbestimmungen
Dieser Vertrag ersetzt alle vorhergehenden Verträge und Vereinbarungen zwischen den Parteien. Nebenabreden und Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des vorstehenden Schriftformerfordernisses. Die Parteien erklären, dass keine Nebenabreden oder Änderungen außerhalb dieses Vertrages bestehen. Die teilweise oder gänzliche Unwirksamkeit einer der vorstehenden Regelungen oder deren Nichtdurchführbarkeit berührt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht.
Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung eine wirksame bzw. durchführbare Regelung zu treffen, die der wirtschaftlichen Zielsetzung der unwirksamen bzw. undurchführbaren Regelung am nächsten kommt. Diese Vereinbarung gilt entsprechend für den Fall der Lückenhaftigkeit dieses Vertrages.